GMP-Verträge und ihre Tücken
Als Inhaber einer Herstellungserlaubnis in der Pharmaindustrie sind Sie verpflichtet, mit Ihren Lieferanten, Lohnherstellern und Dienstleistern zu Ihren kaufmännischen Verträgen auch GMP-Verträge zu schließen.
Dazu gehört dann ebenso die sogenannte Verantwortungsabgrenzungsvereinbarung (VAV) im oder als Anhang zum Quality Agreement.
Wissen Sie, mit wem Sie alles einen Vertrag schließen müssen? Haben Sie alle Verträge? Sind alle Verträge auf dem neuesten Stand?
Gerne helfen wir Ihnen hierbei und unterstützen Sie ebenfalls bei der Kommunikation mit Ihren Lieferanten, Lohnherstellern und Dienstleistern. Schreiben Sie gerne eine kurze E-Mail an:
info@qualitaetswandel.de
Ihr Team von Qualitätswandel